




Zuzahlungs-Informationen
Die Regelung der Zuzahlung für Medikamente richtet sich nach dem Preis des Arzneimittels, bis zu einem Höchstbetrag von 10,- € (eventuell zuzüglich einer Festbetragsdifferenz).
Die Zuzahlung von Hilfsmittel beträgt 10% des Verkaufpreises.
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| Mo.-Fr.: | 8:30 - 12:30 Uhr |
| 14:00 - 18:30 Uhr | |
| Sa.: | 8:30 - 12:30 Uhr |
Die Vorfreude auf die warme Jahreszeit wird bei so mancher Frau durch ein typisch weiblichen Schönheitsmakel getrübt: Cellulite.
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