Zuzahlungs-Informationen

Die Regelung der Zuzahlung für Medikamente richtet sich nach dem Preis des Arzneimittels, bis zu einem Höchstbetrag von 10,- € (eventuell zuzüglich einer Festbetragsdifferenz).

Die Zuzahlung von Hilfsmittel beträgt 10% des Verkaufpreises.











































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